14-07-2015, 16:42
Wenn es sich nur um Schiss vor dem Grenzübertritt handelt, dann reicht ein Blick ins bereits mehrfach erwähnte Bundeszentralregister, ob ein Vermerk zur Aufenthaltsfeststellung besteht. Schwieriger sind Anzeigen, bei denen die Ermittlungen noch nicht begonnen haben oder im Anfangsstadium sind, vorläufig eingestellte Verfahren. Ich hatte das so verstanden, dass es um diesen Bereich geht. Da geht die Einreise wie üblich, aber dann kann etwas nachkommen.