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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#10
Es geht drum, Vätern zu helfen. Der Beitrag ist dazu zu wenig strukturiert.

Also, gehen wir das noch einmal durch. Du hast die Zustimmung zu irgendeinem nicht näher spezifizierten Umgangsvergleich zurückgezogen. Okay. Wie lange nach dem Vergleich geht das? Doch nur, solange bis er rechtskräftig ist? Das war er also bei dir noch nicht?

Was genau sind die möglichen Folgen dieses Zurückziehens? Was, wenn die Richterin nun einfach gar nichts macht und sich auf rechtliche Unzulässigkeit beruft?
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RE: Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich - von p__ - 15-07-2015, 11:06

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