15-07-2015, 12:56
Ich habe es so verstanden, daß es einen gerichtlich gebilligten Umgangs-Beschluß/-Vergleich gibt, der vom TO nun aus der Welt geschafft werden soll.
Soweit ich weiß, kann jede abweichende Vereinbarung mit der Mutter das erreichen,...
oder eine Abänderung nach 1696 BGB bei Uneinigkeit oder aus sachlichen Gründen.
Welche Antrags- oder Klageart soll ein 'Widersprechen' eröffnen?
S.
Soweit ich weiß, kann jede abweichende Vereinbarung mit der Mutter das erreichen,...
oder eine Abänderung nach 1696 BGB bei Uneinigkeit oder aus sachlichen Gründen.
Welche Antrags- oder Klageart soll ein 'Widersprechen' eröffnen?
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.