15-07-2015, 13:19
(15-07-2015, 12:56)Skipper schrieb: Ich habe es so verstanden, daß es einen gerichtlich gebilligten Umgangs-Beschluß/-Vergleich gibt, der vom TO nun aus der Welt geschafft werden soll.nein - wenn das mein Anliegen wäre, würde ich ihn einfach nicht beachten und darauf warten, dass man mir ein Ordnungsgeldverfahren anhängt.
Das gab's in meiner Akte alles schon und ist -worauf du oben schon hingewiesen hattest- langweilig geworden.
Skipper schrieb:Soweit ich weiß, kann jede abweichende Vereinbarung mit der Mutter das erreichen,...mit der ich aber aus guten Gründen keine Vereinbarung treffe.
Weswegen ich -da bin ich mir sicher- eine recht gute Beziehung zu meinem Kind habe.
Du hättest seinerzeit auf mich hören sollen!
Skipper schrieb:Bei Uneinigkeit ist 1696 keine Anspruchsgrundlage, ebenso wenig bei einem Vorliegen -bloß- sachlicher Gründe.
oder eine Abänderung nach 1696 BGB bei Uneinigkeit oder aus sachlichen Gründe.
Skipper schrieb:Welche Antrags- oder Klageart soll ein 'Widersprechen' eröffnen?muss es das denn?
Laß uns vorsorglich dabei bleiben, dass ich widerrufen habe!
(Es fängt immer damit an, dass am Ende der Punkt fehlt )