15-07-2015, 19:12
Der Betrug geht weiter.
Die Ministerin für Männerdiskriminierung hat extra festlegen lassen, dass die KG Erhöhung in 2015 nicht den Pflichtigen zugute kommt. Auch nicht zur Hälfte.
Anrechenbar auf den KU sind weiterhin nur die alten KG-Sätze.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druck...onFile&v=1
Artikel 8 Absatz 3
"(3) Bei der Anwendung des §1612b Absatz 1 des Bürgelichen Gesetzbuches ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2015 Kindergeld von monatlich 184 Euro für erste und zweite Kinder, 190 Euro für dritte Kinder und 215 Euro für das vierte und jeder weiter Kind maßgeblich."
Die Ministerin für Männerdiskriminierung hat extra festlegen lassen, dass die KG Erhöhung in 2015 nicht den Pflichtigen zugute kommt. Auch nicht zur Hälfte.
Anrechenbar auf den KU sind weiterhin nur die alten KG-Sätze.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druck...onFile&v=1
Artikel 8 Absatz 3
"(3) Bei der Anwendung des §1612b Absatz 1 des Bürgelichen Gesetzbuches ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2015 Kindergeld von monatlich 184 Euro für erste und zweite Kinder, 190 Euro für dritte Kinder und 215 Euro für das vierte und jeder weiter Kind maßgeblich."