Hallo Ibykus,
es geht nicht um Kindesunterhalt, der ist erledigt und bis auf den letzten Cent bezahlt worden.
Sechs Wochen nach Rechtskraft der Scheidung habe ich mich selbstständig gemacht, den ausgeurteilten nachehelichen Unterhalt zahle ich (über das Konto einer Verwandten). Der nacheheliche Unterhalt wurde unbefristet ausgeurteilt, also lebenslänglich.
Nunmehr habe ich ein lukratives Angebot aus dem Ausland angenommen und bin aus D weggezogen. Dies bedeutet einen erheblichen Einkommenssprung gegenüber dem Stand, der der Berechnung des nachehelichen Unterhalts zugrunde lag. Ich möchte aus nachvollziehbaren Gründen nicht die Exfrau, die mich so lange in meiner beruflichen Entwicklung behindert hat, dass ich erst NACH der Scheidung so richtig durchstarten konnte, auch noch an den Früchten meiner Arbeit beteiligen.
Mein derzeitiger Aufenthaltsort ist unbekannt, gelbe Briefumschläge werden einfach bei Verwandten in D mit gleichem Nachnamen in den Briefkasten geworfen. Meine wirtschaftlichen Verhältnisse sind ebenfalls unbekannt und sollen es auch immer bleiben - unbefristet, lebenslänglich.
Aus diesem Grund habe ich keine Lust, auf Auskunftsklagen o.ä. zu reagieren. Wenn Exe meint, sie bekommt zu wenig, darf sie durchaus auch eigenes Einkommen generieren - was sie aber sicher nicht tun wird, so lange sie Geld bei mir holen kann.
es geht nicht um Kindesunterhalt, der ist erledigt und bis auf den letzten Cent bezahlt worden.
Sechs Wochen nach Rechtskraft der Scheidung habe ich mich selbstständig gemacht, den ausgeurteilten nachehelichen Unterhalt zahle ich (über das Konto einer Verwandten). Der nacheheliche Unterhalt wurde unbefristet ausgeurteilt, also lebenslänglich.
Nunmehr habe ich ein lukratives Angebot aus dem Ausland angenommen und bin aus D weggezogen. Dies bedeutet einen erheblichen Einkommenssprung gegenüber dem Stand, der der Berechnung des nachehelichen Unterhalts zugrunde lag. Ich möchte aus nachvollziehbaren Gründen nicht die Exfrau, die mich so lange in meiner beruflichen Entwicklung behindert hat, dass ich erst NACH der Scheidung so richtig durchstarten konnte, auch noch an den Früchten meiner Arbeit beteiligen.
Mein derzeitiger Aufenthaltsort ist unbekannt, gelbe Briefumschläge werden einfach bei Verwandten in D mit gleichem Nachnamen in den Briefkasten geworfen. Meine wirtschaftlichen Verhältnisse sind ebenfalls unbekannt und sollen es auch immer bleiben - unbefristet, lebenslänglich.
Aus diesem Grund habe ich keine Lust, auf Auskunftsklagen o.ä. zu reagieren. Wenn Exe meint, sie bekommt zu wenig, darf sie durchaus auch eigenes Einkommen generieren - was sie aber sicher nicht tun wird, so lange sie Geld bei mir holen kann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1