16-07-2015, 14:50
also mir stellt sich das wie folgt dar:
1. km zieht weg - bei gem. SR
2. kv hat keine chance trotz gem. sr + abr
3. kv kann antrag auf abr UND umgangsregelung stellen, dann im verfahren dem wegzug zustimmen, kommt
als +. in die akte, damit bleiben sr + gem. abr bei den eltern
4. kv soll beim JA fahrtkostenhilfe beantragen für die fahrten vom/zum umgang
5. den antrag beim FG am letzten wohnort der KM stellen, dann muß sie reisen....so stehts im gesetz!
6. kv macht die ausbildung weiter
7. umgang nach einem jahr ausweiten lassen
jetzt ist bissi geduld angesagt, KU wird warscheinlich nicht gezahlt werden können, wenn ja - bei der arge prüfen auf wohngeld/aufstockung
ich würd jetzt kein porzellan mehr zertreten.
bb
netlover
1. km zieht weg - bei gem. SR
2. kv hat keine chance trotz gem. sr + abr
3. kv kann antrag auf abr UND umgangsregelung stellen, dann im verfahren dem wegzug zustimmen, kommt
als +. in die akte, damit bleiben sr + gem. abr bei den eltern
4. kv soll beim JA fahrtkostenhilfe beantragen für die fahrten vom/zum umgang
5. den antrag beim FG am letzten wohnort der KM stellen, dann muß sie reisen....so stehts im gesetz!
6. kv macht die ausbildung weiter
7. umgang nach einem jahr ausweiten lassen
jetzt ist bissi geduld angesagt, KU wird warscheinlich nicht gezahlt werden können, wenn ja - bei der arge prüfen auf wohngeld/aufstockung
ich würd jetzt kein porzellan mehr zertreten.
bb
netlover