16-07-2015, 14:57
also ich sehe das so: die KM hält sich nicht an die vereinbarung und hat sie einseitig geändert.
wenn im umgangsbeschluß die ordnungsgeldklausel drin ist, sofort für alle fälle das ordnungsgeld beantragen.
ansonsten ohne JA das verfahren am ort des gerichtes wieder aufleben lassen und richterlichen
beschluß beantragen, verschärfte form bei umgangsboykott.
bb
netlover
wenn im umgangsbeschluß die ordnungsgeldklausel drin ist, sofort für alle fälle das ordnungsgeld beantragen.
ansonsten ohne JA das verfahren am ort des gerichtes wieder aufleben lassen und richterlichen
beschluß beantragen, verschärfte form bei umgangsboykott.
bb
netlover