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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#33
@Ibykus...

Dir wurde, so ich richtig verstanden habe, Anwaltszwang auferlegt und es wurde der Streitwert festgelegt.

Das klingt wie Umgangsverfahren neu. Damit meine ich, dass das Gericht wiederum meint, Du würdest auf Grund neuer Umstände demzufolge auch ein neues U-verfahren wünschen. Was Du natürlich nicht willst. Du willst eher, dass das Gericht so eins anschiebt. Weil sie ja rein rechtlich gesehen ihre Verfahren auf Inhaltseinhaltung überwachen müssten. Wobei ich ziemlich überrascht aus der Wäsche gucken würde, stünde eines Tages ein Gerichtsbediensteter vor meiner Tür, um nachzufragen, ob denn der immer noch aktuelle Umgangsbeschluss aus 04/2009 eingehalten wird. Worauf ich klar nein sagen müsste. Mit der Begründung, dass das nicht geht, weil ich dafür das notwendige Kind nicht zur Verfügung habe. Das wurde ja noch am Tag der Sorgerechtsentscheidung von der KM nach mir unbekannt verdünnisiert.

Da fällt mir ein. Gab es da nicht mal so ein Verfahren? Also ein Verfahren, dass Du gar nicht wolltest. Das Gericht aber ein solches aus deinen Worten interpretiert hatte?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich - von Dzombo - 16-07-2015, 15:26

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