16-07-2015, 15:36
ich habe Zweifel, ob nacheheliche Einkommenssteigerungen -auch nach der Reform- überhaupt relevant sind.
Das würde ja in gewisser Weise dem Sinn des Gesetzes widersprechen und ich vermute, dass Einkommensänderungen -wenn überhaupt- sich nur in Ausnahmefällen auswirken.
M.W. werden nachträgliche Einkommensminderungen -jedenfalls bis zur Selbstbehaltsgrenze- nicht berücksichtigt, wenn nicht im Einzelfall Unbilligkeit oder Verstoß gg 242 BGB vorliegen.
Ich habe mit dieser Materie noch nie tu tun gehabt, sorry.
Vielleicht können andere mehr helfen?
Das würde ja in gewisser Weise dem Sinn des Gesetzes widersprechen und ich vermute, dass Einkommensänderungen -wenn überhaupt- sich nur in Ausnahmefällen auswirken.
M.W. werden nachträgliche Einkommensminderungen -jedenfalls bis zur Selbstbehaltsgrenze- nicht berücksichtigt, wenn nicht im Einzelfall Unbilligkeit oder Verstoß gg 242 BGB vorliegen.
Ich habe mit dieser Materie noch nie tu tun gehabt, sorry.
Vielleicht können andere mehr helfen?