18-07-2015, 10:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-07-2015, 10:10 von Zahlfunktion.)
Folgende Situation:
- Frau (Philipina) auf den Philipinen kennen gelernt und vor 13 Jahren auf den Philipinen geheiratet
- Sohn 12 Jahre
- sie hat seit 2 Jahren die D Staatsbürgerschaft
- wir haben ein Kind
- wohnen in Eigentumswohnung die auf meinen Namen läuft (Grundbuch, Kaufvertrag, Finanzierung, Gütertrennung(entsprechender Notarvertrag)
Sollte ich in anderen Beiträgen andere Konstellationen geschrieben haben gelten für diese Frage ausschließlich die obigen für die Frage gut passenden Angaben. Die Angaben sind so angepasst wie es für die Frage sinnvoll erscheint.
Frage:
Welche Strategieen gibt es:
- meine liebe Ex zu motivieren aus zu ziehen
- bzw. welche (zu schaffenden) rechtlichen Konstellationen würden bei einer von mir zu beantragenden vorübergehgende Wohnungszuweisung mir gute Changsen ein räumen. Das BGB scheint mir da nicht wirklich Möglichkeiten zu bieten. Eventuell bietet da ja die Rechtssprechung etwas mehr Möglichkeiten
Ich möchte zu obiger Problemstellung die Möglichkeiten besser verstehen damit ich entsprechend handeln kann.
Wer hat kreative Vorschläge ?
- Frau (Philipina) auf den Philipinen kennen gelernt und vor 13 Jahren auf den Philipinen geheiratet
- Sohn 12 Jahre
- sie hat seit 2 Jahren die D Staatsbürgerschaft
- wir haben ein Kind
- wohnen in Eigentumswohnung die auf meinen Namen läuft (Grundbuch, Kaufvertrag, Finanzierung, Gütertrennung(entsprechender Notarvertrag)
Sollte ich in anderen Beiträgen andere Konstellationen geschrieben haben gelten für diese Frage ausschließlich die obigen für die Frage gut passenden Angaben. Die Angaben sind so angepasst wie es für die Frage sinnvoll erscheint.
Frage:
Welche Strategieen gibt es:
- meine liebe Ex zu motivieren aus zu ziehen
- bzw. welche (zu schaffenden) rechtlichen Konstellationen würden bei einer von mir zu beantragenden vorübergehgende Wohnungszuweisung mir gute Changsen ein räumen. Das BGB scheint mir da nicht wirklich Möglichkeiten zu bieten. Eventuell bietet da ja die Rechtssprechung etwas mehr Möglichkeiten
Ich möchte zu obiger Problemstellung die Möglichkeiten besser verstehen damit ich entsprechend handeln kann.
Wer hat kreative Vorschläge ?
Es gibt nur eines, was teuerer ist als eine Frau - nämlich eine Ex-Frau.