18-07-2015, 10:20
Das Bundesenteignungsministerium schließt sich an.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Co...-PM26.html
"6. Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung 2015 auf andere Leistungen
Die rückwirkende Kindergelderhöhung des Jahres 2015 wird nicht auf Sozialleistungen und den zivilrechtlichen Kindesunterhalt angerechnet, sondern verbleibt in voller Höhe bei den Betroffenen. Damit wird ebenfalls Bürokratie vermieden, weil nicht alle bereits ergangenen Bescheide neu bearbeitet werden müssen."
Ich bin immer noch der Auffassung, dass die Nichtanrechnung des KG nur für neue Titel gelten kann, denn Titel sind so auszulegen, wie sie formuliert sind, und nicht so, wie es eine neue Rechtslage wünscht.
Ich werde mich also an den Wortlaut meinesTitels halten und das halbe KG abziehen. Und zwar das von 2015 und nicht das von 2014.
Wobei das vermutlich doch wieder obsolet wird, wenn tatsächlich, wie jetzt angekündigt, bereits am 1.8.2015 eine neue DT bzw. neue Mindestunterhaltssätze verkündet werden.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Co...-PM26.html
"6. Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung 2015 auf andere Leistungen
Die rückwirkende Kindergelderhöhung des Jahres 2015 wird nicht auf Sozialleistungen und den zivilrechtlichen Kindesunterhalt angerechnet, sondern verbleibt in voller Höhe bei den Betroffenen. Damit wird ebenfalls Bürokratie vermieden, weil nicht alle bereits ergangenen Bescheide neu bearbeitet werden müssen."
Ich bin immer noch der Auffassung, dass die Nichtanrechnung des KG nur für neue Titel gelten kann, denn Titel sind so auszulegen, wie sie formuliert sind, und nicht so, wie es eine neue Rechtslage wünscht.
Ich werde mich also an den Wortlaut meinesTitels halten und das halbe KG abziehen. Und zwar das von 2015 und nicht das von 2014.
Wobei das vermutlich doch wieder obsolet wird, wenn tatsächlich, wie jetzt angekündigt, bereits am 1.8.2015 eine neue DT bzw. neue Mindestunterhaltssätze verkündet werden.