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Umgangspflicht verletzen/auf Umgang verzichten - rechtliche Folgen?
#6
Ich habe Mitte 2010 bewusst auf Umgang mit meinem Sohn verzichtet, nachdem die KM zum wiederholten (zigfachsten) Mal gegen mein Umgangsrecht mit meinem Sohn und umgekehrt logo seins mit mir verstoßen hatte. Negative rechtlichen Folgen gegen mich hatte das nicht. Wäre auch zu schön gewesen, wenn ich Post vom FamGericht bekommen hätte, mit der ich unter Androhung von Sanktionen aufgefordert worden wäre, mit meinem Sohn wie folgt Umgang wahrzunehmen:

- regelmäßig mindestens aller 14 Tage Umgang am Wochenende mit zwei Übernachtungen
- einen vollen Tag Umgang in jeder Kalenderwoche
- von jeder Ferienzeit die Hälfte.

Erfahrungsgemäß verstoßen solche dreiste Forderungen aber gegen den "Mutter-Vormachtstellung-Kodex" von Kreidekreismüttern. Und deshalb werden solche lächerlichen Zeitchen nicht gewährt. Nicht mal, wenn es auf freiwilliger Basis seitens des Trennungsvater Finanzierung geben würde.

In 2009 war ich von so einem FamGerichts. Antrag auf meinen Zwang zum Umgang mit meinem Sohn. Damals gab es gerade frisch die dritte Umgangsregelung. Wie gehabt war die so wie die beiden zuvor an ihren Zeiten von der KM unterwandert und schlussendlich boykottiert worden.

Die Maxime der KM. Erst boykottieren. Dann zwingen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Umgangspflicht verletzen/auf Umgang verzichten - rechtliche Folgen? - von Dzombo - 19-07-2015, 01:12

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