Moin Egon.
Selbstverständlich beantragst Du nur das, was Du auch tatsächlich zuverlässig an Umgang umsetzen und organisieren kannst - und dies so konkret wie möglich! Keine Mätzchen, Trickserein usw.
Die Mutter am besten gar nicht erwähnen.
Du hast Dich hier www.elternvereinbarung.de gründlich eingelesen?
Wundere Dich bei Auslassung außergerichtlicher Einigungs- und Vermittlungsversuche nicht, wenn die gerichtliche Stellungnahme des JAmt, das IMMER mit im Boot sitzt, entsprechend ausfällt und das Gericht Euch Eltern zurück in die Vermittlung schickt. Das Gericht ist nämlich gesetzlich gehalten, auf gütliche Einigung der Eltern hinzuwirken.
S.
Selbstverständlich beantragst Du nur das, was Du auch tatsächlich zuverlässig an Umgang umsetzen und organisieren kannst - und dies so konkret wie möglich! Keine Mätzchen, Trickserein usw.
Die Mutter am besten gar nicht erwähnen.
Du hast Dich hier www.elternvereinbarung.de gründlich eingelesen?
Wundere Dich bei Auslassung außergerichtlicher Einigungs- und Vermittlungsversuche nicht, wenn die gerichtliche Stellungnahme des JAmt, das IMMER mit im Boot sitzt, entsprechend ausfällt und das Gericht Euch Eltern zurück in die Vermittlung schickt. Das Gericht ist nämlich gesetzlich gehalten, auf gütliche Einigung der Eltern hinzuwirken.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.