22-07-2015, 22:51
(22-07-2015, 22:28)beppo schrieb: Wer soll denn diesen ominösen "Unterhaltsanspruch" geltend machen?
Das steht im Prinzip ja auch in dem verlinkten Dokument (wie man Unterhalt eintreibt). Das Geld holt sich das JC von dem
Betreuungselternteil wieder. Dem Wortlaut des zitierten Textes nach dürfte der ja auch nur seinen unterhaltsrechtlichen "notwendigen" Selbstbehalt
für sich behalten. Wenn der Betreuungselternteil dann nicht zahlen will, müsste das über ein Familiengericht laufen. Das ist eigentlich auch
nichts Neues und wurde schon 2009 durch das BSG vorgekäut. Interessant ist aber, das dies wohl dann jetzt auch die Auffassung des BMAS ist.
Nun ist es allerdings so, das die Weisungen im Prinzip eine Handlungsempfehlung sind. Es sind keine bindenden Handlungsanweisungen.
Für die Optionskommunen, die der BA nicht unterstellt sind, sowieso nicht.
(22-07-2015, 20:17)raid schrieb: Also wird man Frauen, die selbst im ALG2 Bezug stehen, nichts abziehen, sofern das Kind über genug eigenes Einkommen durch Unterhalt und Kindergeld verfügt. Das ist gut.
Das war noch nie anders. Abgezogen wurde und wird von den Jobcentern immer nur den Kindern mit Bedarfsunterdeckung etwas. Die eigenen Regelleistungen, die gesamten KdU und der Alleinerziehendenzuschlag bleiben der Mutter. Die Umsetzung geht bei der Administration allerdings hier und da in die Hose und dann wird plötzlich mehr zurückverlangt, als ausgezahlt wurde. Aber das ist ein anderes Thema.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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