23-07-2015, 11:31
Ja schon, aber es stand zum Bedarfszeitpunkt nicht bereit, was eine rückwirkende Berücksichtigung mMn ausschließt. Und ansonsten ist (aber ebenfalls nur mMn) bei Unterhaltszahlungen nur das monatlich zutreffende Kindergeld anzurechnen. Ich lasse mich aber gerne belehren...
Wer nicht taktet, wird getaktet...