24-07-2015, 11:18
Ist tatsächlich nicht vorgesehen. Die Gerichte stellen ja bei der Verwirkung eines Titels darauf ab, ob man etwas hätte holen können und es trotzdem nicht tat.
Wenn der Gläubiger glabhaft macht, dass er nicht vollstreckte, weil er wusste, das nichts zu holen war und nun aber glaubte, das eben jetzt der richtige Zeitpunkt sei, zuzuschlagen, da jetzt etwas zu holen sei, bekommt man mit dem Hinweis auf Verwirkung ganz große Probleme. Keine Chance.
Deutschland ist ohnehin etxrem Gläubigerlastig.
Wenn der Gläubiger glabhaft macht, dass er nicht vollstreckte, weil er wusste, das nichts zu holen war und nun aber glaubte, das eben jetzt der richtige Zeitpunkt sei, zuzuschlagen, da jetzt etwas zu holen sei, bekommt man mit dem Hinweis auf Verwirkung ganz große Probleme. Keine Chance.
Deutschland ist ohnehin etxrem Gläubigerlastig.