24-07-2015, 13:04
So, Post bekommen:
Das Gericht bittet ergänzend um Darlegung, binnen einer Woche, wo die Kindesmutter und wo die Tagesmutter wohnhaft sind.
Bitte teilen sie auch mit , was eine Monatsfahrkarte unter Berücksichtigung des Sozialtrarifs kosten würde.
Bereits jetzt weist das Gericht darauf hin, dass im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichtw fom 11.02.2015 ( B 4 AS 26/14 R) die Übernahme eines Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung nicht in Betracht kommen dürfte, da es vorliegend an der hälftigen Teilung der Kinderbetreuung und -erziehung fehlt.
Auf richterliche Anordnung
bla bla
Aso, weil 1-4 mal pro Monat 12 Stunden Betreuung weniger, gelte ich als nicht erziehend und meine Familie hat kein Recht auf ein sozialrechtliches Existenzminnimum. Da deswegen das Kindeswohl gefährdet ist, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als extreme Kindeswohlgefährdung der Mutter zu belegen damit sie dann die nichterziehende wird und ich dann eine faire Unterhalts/Betreuungssituaion schaffe. Suuper.
Das Gericht bittet ergänzend um Darlegung, binnen einer Woche, wo die Kindesmutter und wo die Tagesmutter wohnhaft sind.
Bitte teilen sie auch mit , was eine Monatsfahrkarte unter Berücksichtigung des Sozialtrarifs kosten würde.
Bereits jetzt weist das Gericht darauf hin, dass im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichtw fom 11.02.2015 ( B 4 AS 26/14 R) die Übernahme eines Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung nicht in Betracht kommen dürfte, da es vorliegend an der hälftigen Teilung der Kinderbetreuung und -erziehung fehlt.
Auf richterliche Anordnung
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Aso, weil 1-4 mal pro Monat 12 Stunden Betreuung weniger, gelte ich als nicht erziehend und meine Familie hat kein Recht auf ein sozialrechtliches Existenzminnimum. Da deswegen das Kindeswohl gefährdet ist, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als extreme Kindeswohlgefährdung der Mutter zu belegen damit sie dann die nichterziehende wird und ich dann eine faire Unterhalts/Betreuungssituaion schaffe. Suuper.