24-07-2015, 14:16
In der Stellungnahme des JC steht:
"Die zur Wahrnhemung des Umgangsrecht geltend gemachten Fahrtkosten können nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei um 2 Fahrten (in wirklichkeit mind. 4) pro Woche innerhalb von Hamburg mit der U/S-Bahn. Im Rahmen des dem unterhaltspflichtigen Antragstellers zustehenden Selbstbehalts (960 - 225=735 Euro) sind die mit dem Umgang verbundenen Kosten des umgangsberechtigten Elternteils enthalten, soweit es sich um Fahrtkosten im Bereich überschaubarer Entfernungen handelt. Eine Berücksichtigung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende kommt beim Antragsteller nicht in Betracht.
Dieser könnte allenfalls dann gewährt werden, wenn sich der Antragsteller die Betreuung seiner Tochter mit der Mutter hälftig teilen würde.
Da ich kein Sorgerecht bekomme solange ich eine exakt hälftige Betreuung anstrebe kann man wohl die Frage aufwerfen:
Wollt ihr den totalen Krieg?
"Die zur Wahrnhemung des Umgangsrecht geltend gemachten Fahrtkosten können nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei um 2 Fahrten (in wirklichkeit mind. 4) pro Woche innerhalb von Hamburg mit der U/S-Bahn. Im Rahmen des dem unterhaltspflichtigen Antragstellers zustehenden Selbstbehalts (960 - 225=735 Euro) sind die mit dem Umgang verbundenen Kosten des umgangsberechtigten Elternteils enthalten, soweit es sich um Fahrtkosten im Bereich überschaubarer Entfernungen handelt. Eine Berücksichtigung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende kommt beim Antragsteller nicht in Betracht.
Dieser könnte allenfalls dann gewährt werden, wenn sich der Antragsteller die Betreuung seiner Tochter mit der Mutter hälftig teilen würde.
Da ich kein Sorgerecht bekomme solange ich eine exakt hälftige Betreuung anstrebe kann man wohl die Frage aufwerfen:
Wollt ihr den totalen Krieg?