27-07-2015, 08:45
Willkommen im Deutschen Familienrecht!
Ob der Betreuungsunterhalt tatsächlich über das dritte Lebensjahr hinaus fällig wird, hängt insbesondere davon ab, ob es der Mutter gelingt nachzuweisen, dass ein erhöhter Betreuungsaufwand notwendig ist.
Sicherlich wirst Du dauerhaft zu Kindesunterhalt herangezogen. Das ist normal.
Du solltest in verschiedenen Zeitabschnitten planen:
- bis das Kind zwei Jahre ist: normal weiter arbeiten und dich maximal ums Kind kümmern
- bis Kind drei Jahre ist: da trifft dich Burnout und du arbeitest nur noch halbe Zeit oder noch weniger; entweder ist Betreuungsunterhalt befristet oder Du beantragst Anpassung; damit die Legende passt rechtzeitig zum Arzt und Psychologen!
-bevor Kind drei Jahre alt ist, wirst Du KM darauf hinweisen, dass Betreuungsunterhalt endet.
Damit ist das "Problem" eigentlich nur noch zwei Jahre vorhanden.
Du wirst nach drei Jahren(Kindesalter) vorübergehend so wenig verdienen, dass es für KM aufgrund deiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit keinen BU mehr gibt. Entweder der Höhe noch dem Grund nach, eigentlich beides.
Sofern Betreuungsunterhalt geendet hat, verbleibt nur noch KU; da spielt der Wohnwert der selbst genutzten Eigentumswohnung nicht die ganz große Rolle! Ob Du da mit 105 oder 115 der DDT dabei bist, das sind irgendwo 100 EUR Unterschied.
Entscheidend und gut ist, dass Du mit der Alten nicht verheiratet warst! Das ganze mag dir insgesamt noch TEUR 50 kosten aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Alte Schicksalskontrolle über dich ausübt.
Sehe die TEUR 50 als "einmaligen" Verlust an (sunk cost) und entwickle einen langfristigen Plan.
Wer nicht handelt wird behandelt!
Ob der Betreuungsunterhalt tatsächlich über das dritte Lebensjahr hinaus fällig wird, hängt insbesondere davon ab, ob es der Mutter gelingt nachzuweisen, dass ein erhöhter Betreuungsaufwand notwendig ist.
Sicherlich wirst Du dauerhaft zu Kindesunterhalt herangezogen. Das ist normal.
Du solltest in verschiedenen Zeitabschnitten planen:
- bis das Kind zwei Jahre ist: normal weiter arbeiten und dich maximal ums Kind kümmern
- bis Kind drei Jahre ist: da trifft dich Burnout und du arbeitest nur noch halbe Zeit oder noch weniger; entweder ist Betreuungsunterhalt befristet oder Du beantragst Anpassung; damit die Legende passt rechtzeitig zum Arzt und Psychologen!
-bevor Kind drei Jahre alt ist, wirst Du KM darauf hinweisen, dass Betreuungsunterhalt endet.
Damit ist das "Problem" eigentlich nur noch zwei Jahre vorhanden.
Du wirst nach drei Jahren(Kindesalter) vorübergehend so wenig verdienen, dass es für KM aufgrund deiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit keinen BU mehr gibt. Entweder der Höhe noch dem Grund nach, eigentlich beides.
Sofern Betreuungsunterhalt geendet hat, verbleibt nur noch KU; da spielt der Wohnwert der selbst genutzten Eigentumswohnung nicht die ganz große Rolle! Ob Du da mit 105 oder 115 der DDT dabei bist, das sind irgendwo 100 EUR Unterschied.
Entscheidend und gut ist, dass Du mit der Alten nicht verheiratet warst! Das ganze mag dir insgesamt noch TEUR 50 kosten aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Alte Schicksalskontrolle über dich ausübt.
Sehe die TEUR 50 als "einmaligen" Verlust an (sunk cost) und entwickle einen langfristigen Plan.
Wer nicht handelt wird behandelt!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)