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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#46
Identischer Fall, identisches Thema zusammengeführt.

Die Begründung des Richter steht auf seine Zurückstufung auf Vorläufigkeit des Wechselmodells. Wenn der Richter kein Wechselmodell sieht, weil er das nur für einen vorübergehenden Zustand hält, musst du diesen Punkt angreifen. Angreifen kannst du dabei nicht eine Folgerung, sondern die Nichtbeachtung einer Ursache.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von p__ - 27-07-2015, 13:56
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49

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