27-07-2015, 23:59
Nun macht also die "höchst geheime Düssledorfer Juristenclique" morgen um 10.00 Uhr ihre Pressekonferenz:
Wie erwartet wird die Düsseldorfer Tabelle angehoben. Das Machwerk wird immer unlogischer.
"Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung" wird Trennungsvätern/müttern die Erhöhung des Kindergeldes vorenthalten.
Wie erwartet wird die Düsseldorfer Tabelle angehoben. Das Machwerk wird immer unlogischer.
"Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung" wird Trennungsvätern/müttern die Erhöhung des Kindergeldes vorenthalten.
Zitat:Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags von 4.512,00 € steigt der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) von bisher mtl. 317,00 € auf mtl. 328,00 €, eines Kindes vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) von mtl. 364,00 € auf mtl. 376,00 € und der eines Kindes ab dem 13. Lebensjahr bis zu Volljährigkeit (3. Altersstufe) von bisher mtl. 426,00 € auf mtl. 440,00 €. Der Unterhalt volljähriger Kinder berechnet sich nach dem Bedarfssatz der 3. Altersstufe zuzüglich der Differenz zwischen der 2. und 3. Altersstufe. Er steigt daher von mtl. 488,00 € auf mtl. 504,00 €.
Zwar wird der steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend zum 01. Januar 2015 erhöht, die Unterhaltssätze steigen jedoch erst ab dem 01. August 2015. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoer.../index.php
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #