28-07-2015, 13:50
(28-07-2015, 13:40)Antragsgegner schrieb: "können" - was sind Umgangskosten genau?
Na eben. Können...wie der BGH schon 2005 und auch 2009 meinte. Wenn...
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid164817
Umgangskosten = i.d.R. Fahrtkosten, ggf. fliessen sie in erhöhte Wohnkosten ein.
Familienrechtlich ist die Versorgung der Kinder im Haushalt des Umgangselternteils mit Lebensmitteln, Hygieneartikeln, usw., nicht vorgesehen. Die essen und trinken halt nichts, brauchen keine Kleidung und auch kein Haarwaschmittel und gehen niemals ins Museum, geistige Nahrung brauchen die also auch nicht. Du kannst sie
vor dem Fernseher parken, wenn er nicht so viel Strom zieht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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