28-07-2015, 14:37
Okay. Man sollte also beide Seiten betrachten. Jedoch bringt es einkommensmindernd meist nicht so richtig viel. Nur die Herabstufung in der Tabelle ist meist nicht Äquivalent zum Aufwand für den Umgang.
Zugleich könnte man es DRITTENS bedarfsmindernd geltend machen: An jedem Tag, wo das Kind bei Papa komplett versorgt wird, hat es bei Mutti keinen Bedarf mehr. Sozusagen die temporäre Unterhaltsbedarfsgemeinschaft ....
Zugleich könnte man es DRITTENS bedarfsmindernd geltend machen: An jedem Tag, wo das Kind bei Papa komplett versorgt wird, hat es bei Mutti keinen Bedarf mehr. Sozusagen die temporäre Unterhaltsbedarfsgemeinschaft ....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #