29-07-2015, 11:33
(29-07-2015, 11:02)eve1510 schrieb: Rückwirkend kann ja dann die Erhöhung nicht geltend gemacht werden.
Meines Wissens nach falsch!
Die Erhöhung kann sehr wohl rückwirkend geltend gemacht werden.
Wo die zeitliche Grenze liegt, weiß ich nicht genau, ich glaube mich aber an 12 Monate erinnern zu können.
Insofern solltest Du das Geld zumindest sparen, um es ggf. nachzahlen zu können.
Simon II