(30-07-2015, 12:50)Herbstwind schrieb: Damit sind sämtliche Scheidungsfolgen, wie nachehelicher Unterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich ausgeschlossen.
Bin gespannt ob der Ausschluss des Versorgungsausgleich vor Gericht zu einem Kippen aller geschlossenen Vereinbarungen führen wird.
Ist euer Verdienst denn während der Ehezeit etwa gleich groß gewesen ?
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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