31-07-2015, 10:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2015, 10:46 von feministensoehnin.)
(31-07-2015, 09:33)CheGuevara schrieb: Im Faden Nr. 1 ist ein Fehler!
Die Stufe ergibt sich NACH Abzug der relevanten Kosten (Altersvorsorge und Werbungskosten und was die Tabelle sonst noch zulässt).
Danke für den Hinweis. Ich habe das aber in meinem Beispiel für Stufe 1 berücksichtigt. Altersvorsorge und Werbungskosten sind SCHON abgezogen und trotzdem haben wir Mangelfälle. 1500 € bereinigt sind z. B. ca. 1648 € netto, sind ca. 2480 € brutto.
Bei Stufe 2 und 3 hast Du recht. 1776 € bereinigt reichen schon für die Erfüllung der Unterhaltsfron aus. Dann wird der Mindestunterhalt in Stufe 1 gezahlt. Das sind bei Zurechnung von 4 % Altersvorsorge und 5 % Werbungskosten ca. 1951 € netto, sind ca. 3055 € brutto. Stundenlohn bei 40-h-Woche ca. 17,57 € Bruttostundenlohn. Immer noch der doppelte Mindestlohn!