03-08-2015, 12:43
(02-08-2015, 14:09)Paabel schrieb: Ich denke, Sie wird versuchen, mich im 3 LJ zu verpflichten, weil Sie Nachtdienste machte.
Das könnte höchstens ein Grund sein, wenn es in diesem Job ausschliesslich Nachtdienste gibt, sie nur genau diesen Job ausüben kann, sie diesen Job schon jahrelang gemacht hat. Elternbezogene Gründe sind trotz aller Anstrengungen der versammelten Juristenmannschaft nach wie vor nicht für beliebige Unterhaltsverlängerungen tauglich. Ich glaube, in diesem Punkt brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
Ist eine witzige Forderungsabfolge. Sie behauptet, sie brauche Unterhalt, weil sie leider für das Kind nachts da sein müsse. Gleichzeitig weigert sie sich, dem Kind Übernachtungen bei dir zuzugestehen? Ich kann dir nur erneut raten, möglichst schnell eine möglichst ausgreifende Umgangsregelung vor Gericht zu beantragen und die dann eisenhart bis zum letzten Komma durchzusetzen.