03-08-2015, 15:17
(03-08-2015, 15:02)Blumentopferde schrieb: verletzte ich meine bewährungsauflagen wenn ich weiter an ratte zahl?
Ja, sofern der Beschluss rechtskräftig ist. Er beruft sich ja auch §56e StGB, da steht: "Das Gericht kann Entscheidungen nach den §§ 56b bis 56d auch nachträglich treffen, ändern oder aufheben." Also Auflagen, Weisungen, Bewährungehilfe.
§59a beschreibt Auflagen, die das Gericht dem Verwarnten machen kann.