04-08-2015, 12:34
Den Kindern oder Mutti ist es doch piepegal, ob Papa für den lfd. Unterhalt selber Hartz IV beziehen muß oder nicht. Vor allem nach 20 Jahren fragt kein Porcus danach. Da klopft keiner auf die Schulter: "Papa, das hast du aber toll gemacht, ich bin so stolz auf dich". Woran die Kinder sich später gerne erinnern, sind Reitabteilungen durch die grüne Landschaft oder die Auffahrt mit dem Rodellift durch den Schnee im Gebirge. Ob du das mit Staatssubventionen querfinanziert hast oder reine Eigenleistung war, spielt dabei doch gar keine Rolle mehr. Bitte nicht gleich wieder über spätrömische Dekadenz quieken, einkommensschwache Familien werden durch die Länder auch für ihren Erholungsurlaub bezuschußt.
Ich kenne jemanden ein paar Foren weiter, der wurde vom OLG verknackt, Mindest-KU für 2 Kinder zu zahlen. Er arbeitet in einer Zeitklitsche und geht mit 1.200 Euro nach Hause. Jetzt liefert er bei 40 Stunden + 10 Stunden Arbeitsweg am Wochenende Pizza aus und trägt Zeitungen aus, hat aber keine Zeit mehr für seine Kinder. Die ohnehin umgangsboykottierende Mutter muß sich jetzt nicht einmal mehr etwas einfallen lassen, um den Vater endgültig zu entsorgen. Wenn die Kinder dem Papa dafür später mal auf die Schulter klopfen, fresse ich einen Besen mit Stiel.
Fakt ist, das die Aufstockung für Unterhaltspflichtige eine gesetzgeberisch gewollte Konstruktion ist. Statt zwei bedürftige Haushalte zu haben, begnügt sich der Sozialstaat mit einem auf Seite des Unterhaltszahlers. Die Umverteilung des Einkommens des Pflichtigen auf die Seite des Unterhaltsempfängers mildert die Bedürftigkeit des Haushaltes, in dem die Kinder leben oder behebt sie ganz. Der Unterhaltspflichtige wird durch die sozialrechtliche Absetzung der titulierten Beträge geschützt, weil ihm sonst die Pfändungen um die Ohren fliegen und er dann erst Recht und wohl auch nachhaltig, ein Sozialfall wird.
Aus dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus 2006 (Seit 01.08.2006 in Kraft):
Punkt 9, Buchstabe a:
Quelle: dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/014/1601410.pdf
Und weil du alles versuchst, um deine Kinder zu unterstützen, bzw. ihnen das später so verkaufen willst, rechnest du dich, wie du selber zugibst, arm. Hm.
Ich kenne jemanden ein paar Foren weiter, der wurde vom OLG verknackt, Mindest-KU für 2 Kinder zu zahlen. Er arbeitet in einer Zeitklitsche und geht mit 1.200 Euro nach Hause. Jetzt liefert er bei 40 Stunden + 10 Stunden Arbeitsweg am Wochenende Pizza aus und trägt Zeitungen aus, hat aber keine Zeit mehr für seine Kinder. Die ohnehin umgangsboykottierende Mutter muß sich jetzt nicht einmal mehr etwas einfallen lassen, um den Vater endgültig zu entsorgen. Wenn die Kinder dem Papa dafür später mal auf die Schulter klopfen, fresse ich einen Besen mit Stiel.
Fakt ist, das die Aufstockung für Unterhaltspflichtige eine gesetzgeberisch gewollte Konstruktion ist. Statt zwei bedürftige Haushalte zu haben, begnügt sich der Sozialstaat mit einem auf Seite des Unterhaltszahlers. Die Umverteilung des Einkommens des Pflichtigen auf die Seite des Unterhaltsempfängers mildert die Bedürftigkeit des Haushaltes, in dem die Kinder leben oder behebt sie ganz. Der Unterhaltspflichtige wird durch die sozialrechtliche Absetzung der titulierten Beträge geschützt, weil ihm sonst die Pfändungen um die Ohren fliegen und er dann erst Recht und wohl auch nachhaltig, ein Sozialfall wird.
Aus dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus 2006 (Seit 01.08.2006 in Kraft):
Punkt 9, Buchstabe a:
Zitat:Mit der Einfügung von Nummer 7 wird geregelt, dass Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag, den Betroffenen nicht als „bereites", d. h. einsatzfähiges Einkommen zur Verfügung stehen. Dies gilt – wegen der jederzeitigen Pfändbarkeit – auch für nicht gepfändete Ansprüche, die aber wegen eines titulierten Unterhaltsanspruches jederzeit gepfändet werden können. Unterhaltsansprüche, die ein Unterhaltsverpflichteter aufgrund eines titulierten Unterhaltsanspruches oder einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung zu erbringen hat, sind daher vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten abzuziehen.
Quelle: dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/014/1601410.pdf
Und weil du alles versuchst, um deine Kinder zu unterstützen, bzw. ihnen das später so verkaufen willst, rechnest du dich, wie du selber zugibst, arm. Hm.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater