05-08-2015, 12:15
So, JC hat Stellungnahma abgegeben:
...der Kindesunterhalt ist als Einkommen der Tochter zu beruecksichtigen, da er dem Kind zusteht. Inwieweit der Antragsteller hier eine Regelung mit der Kindsmutter trifft, ist ihm selbst ueberlassen....
Auch in der Post war eine Info das Mutti mein Gehalt pfaenden laesst. Wegen 2 Monate Unterhaltsschulden Rueckstand.
...der Kindesunterhalt ist als Einkommen der Tochter zu beruecksichtigen, da er dem Kind zusteht. Inwieweit der Antragsteller hier eine Regelung mit der Kindsmutter trifft, ist ihm selbst ueberlassen....
Auch in der Post war eine Info das Mutti mein Gehalt pfaenden laesst. Wegen 2 Monate Unterhaltsschulden Rueckstand.