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OLG HAMM 2 UF 63/09 ABR wird auf den Vater übertragen
#2
Zitat:Die Kindesmutter bemängelt außerdem die fehlende Emotionalität der Tochter im Umgang mit ihr.

Aha, dafür ist das Kind da!

Aber auch sonst sehr interessant. Viele Verbiegungen, um der Mutter bloß nicht an den Karren zu fahren inclusive Bescheinigung ihrer Unschuld. Und zu guter Letzt die Bescheinigung, dass die wesentlichen Erkenntnisse erst in der zweiten Instanz gefunden wurden, um ihr einen höheren Anteil an den Gerichtskosten zu ersparen.
Überhaupt viel Mühe zu rechtfertigen, das Kind gegen die eigene Überzeugung der Richter mal einem Vater in Obhut zu geben.
Man muß sich das mal vorstellen: Die Tochter kommt zum Papa, sagt:"da will ich nicht mehr hin, Brüderchen geht mir an die Wäsche." Er beruhigt sie:" Mußt Du auch nicht." und schon wird ihm fehlende Bindungstoleranz vorgeworfen. Amtsgericht schickt das Kind dann lieber ins Heim und bastelt an der Beziehung zur Mutter herum, damit Tochter so bald wie möglich wieder dahin kommt, wo sie hin gehört. Wäre Papa nicht in die nächste Instanz gegangen, wäre es dabei geblieben.
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RE: OLG HAMM 2 UF 63/09 ABR wird auf den Vater übertragen - von karlma - 18-06-2009, 20:52

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