18-06-2009, 22:12
Das OLG Hamm hat nichts weiter als Schiss vor dem BVerfG. Dessen jüngeren Urteile haben das Gewicht des Kindeswillens ab 11 Jahren Kindesalter enorm gestärkt. Die Richter in Hamm mussten also eine Begründung stricken, die dem Kindeswillen nicht widerspricht, aber die grundsätzliche Präferenz für die Mutter unangetastet lässt. Genau so sieht das Urteil auch aus.