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Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung
#24
Neun Monate auf Bewährung:
http://www.infranken.de/regional/hassber...17,1154543

"Die Gründe, warum der Mann nichts zahlte, lagen wohl auch in seiner wirtschaftlichen Lage: Nach einem geplatzten Insolvenzfahren 2014 gibt es, wie er angab, etliche Gläubiger, die Geld von ihm bekommen. Seine Schulden schätzte der Mann auf rund 85 000 Euro."

Seit zwei Moanten hat er wieder einen Job. Und er "betonte, dass er zwar Geld zahlen, aber dafür im Gegenzug seinen Sohn sehen wolle. Ein Umgangsrechtsverfahren habe er zum Wohle des Kindes kürzlich ruhen lassen. Richterin Conver versuchte dem Mann klar zu machen, dass die beiden Sachen nichts miteinander zu tun haben: Auch wenn der Vater sein Kind nicht sehen darf, ist er zum Unterhalt verpflichtet. Als Zeugin zugegen war die 33-jährige Mutter des Kindes. Mit ihrem neuen Lebensgefährten kommt sie aktuell für den Unterhalt ihres Buben auf. Sie machte klar, dass sie dem Ex-Mann kein Umgangsrecht einräumen will."

Erstaunlich häfig wird über Fälle berichtet, die mit Bewährungsstrafe ausgehen. Andere Straftaten erhalten bei weitem nicht diese Aufmerksamkeit und über die viel häufigeren Fälle, die ohne Urteil ausgehen wird überhaupt nichts berichtet. Das Bemühen der Journaillie, Abschreckung zu erzeugen und das Mantra "unbedingt immer Unterhalt zahlen! zu verankern ist nicht zu übersehen.
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RE: Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung - von p__ - 07-08-2015, 19:43

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