Wenn ich dich hoffentlich richtig verstehe, kriege ich 70% des letzten brutto als Krankengeld während der Krankheit. Bei mir und generell geht's Krankengeld halt nur bis Beitragsbemessungsgrenze. Das wäre für 6 Monate ein erheblicher Einschnitt. Hatte dann ca 60% netto. Aber meine Firma zahlt mir meinen Lohn bis zu 2 Jahre weiter,wenn ich mich recht erinnere. Während Wiedereingliederung werden dann 2/3 der alten Arbeitszeit vereinbart, d. H. Ca. 27 Stunden pro Woche.
Das müsste dann aber genau im Bemessungszeitraum liegen, für den die Anwältin Unterhalt bemisst. Das ist bei mir März bis Februar. Junge ist im September geboren. Meinst du das so? Wäre blöd, wenn das nicht richtig vom Timing passt.
Das müsste dann aber genau im Bemessungszeitraum liegen, für den die Anwältin Unterhalt bemisst. Das ist bei mir März bis Februar. Junge ist im September geboren. Meinst du das so? Wäre blöd, wenn das nicht richtig vom Timing passt.