08-08-2015, 12:55
Das Urteil hat mit Beleidigungsstraftaten genau Null zu tun. Offenbar kam das in Posting und Urteilsbeschreibung nicht klar genug heraus. Also nochmal genauer: Seine Aussagekraft für uns Väter besteht in der Aufforderung, ganz konsequent Ordnungsgeld zu beantragen, wenn eine Umgangsregelung nicht eingehalten wird. Insbesondere auch dann, wenn die Ex Erklärungen für ihr Verhalten liefert, sie könne aus persönlichen oder beruflichen Gründen den Umgang nicht gewähren.
Das ist ein typisches Ferienzeit-Szenario: Die Ex wirft ihren Urlaub um und verlegt deshalb eigenmächtig die in der Umgangsregelung festgelegten Ferienwochen. Damit es plausibler aussieht werden berufliche Gründe vorgeschoben, Chef hätte Urlaub gestrichen oder so was. Dann nicht genervt hinnehmen, sondern etwas Gutes tun und die Ex mit Hilfe des Gerichts in Sachen vollstreckbarer Umgangsregelung weiterbilden.
Das ist ein typisches Ferienzeit-Szenario: Die Ex wirft ihren Urlaub um und verlegt deshalb eigenmächtig die in der Umgangsregelung festgelegten Ferienwochen. Damit es plausibler aussieht werden berufliche Gründe vorgeschoben, Chef hätte Urlaub gestrichen oder so was. Dann nicht genervt hinnehmen, sondern etwas Gutes tun und die Ex mit Hilfe des Gerichts in Sachen vollstreckbarer Umgangsregelung weiterbilden.