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SG D'Dorf S 12 AS 537/15 ER: Kindesunterhalt keine "bereiten" Mittel in temp. BG
#5
Demnächst unterhaltspflichtige Väter mit Beistandschaft des Jugendamtes?

Auch hier hat sich inzwischen wieder etwas getan. Der streitgegenständliche Bewilligungszeitraum ist abgelaufen.
Das Spiel geht von vorne los. In diesem Fall zahlt der Vater den Unterhalt an die Beistandstandschaft des Jugendamtes.
Das Sozialgericht Düsseldorf hat nun das Jugendamt angeschrieben und regt eine Abzweigung der Zahlungen an den Vater an,
damit das Kind keine steuerfinanzierten Sozialleistungen für Umgang beantragen müsse. Das wäre auch angemessen vor
dem Grundsatz der Nachrangigkeit von SGB II Leistungen. Auf die Antwort des Jugendamtes bin ich sehr gespannt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: SG D'Dorf S 12 AS 537/15 ER: Kindesunterhalt keine "bereiten" Mittel in ... - von Sixteen Tons - 09-08-2015, 03:40

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