09-08-2015, 15:48
(09-08-2015, 15:40)Bruno schrieb: Das dachte ich auch bisher, dass das Kindergeld zwar an das Elternteil bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat überwiesen wird, jedoch verrechnungstechnisch beiden Elternteilen zur Hälfte zu fließt.
Die Sozialgerichtsbarkeit würde da aktuell gerne noch einen Schritt weiter gehen und das nicht nur verrechnungstechnisch umgesetzt sehen.
Die reine rechnerische Aufteilung führt dazu, daß das Geld rein faktisch im Haushalt des Umgangselternteils nicht da ist. Dann sind das sogenannte "nicht bereite Mittel". Was nicht da ist, kann auch keine Hilfebedürftigkeit beseitigen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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