09-08-2015, 15:51
Hier handelt es sich ja um die Unterhaltsvorschusskasse, die den Unterhalt bezahlt. Die sagt: Das Kindergeld deckt den Bedarf des Kindes - in Höhe des ganzen gezahlten Kindergelds. Das ziehen wir also vom Unterhalt ab, den Rest zahlen wir. Jetzt: 144 EUR. Zahlst du Unterhaltspflichtiger den Unterhalt, sagt man dir: Sorry, nur die Hälfte des Kindesgelds deckt den Bedarf des Kindes. Das sind: 292 EUR.