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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#49
(09-08-2015, 22:20)Karl schrieb: ...  2-Monats Backpackerreise durch verschiedene Länder in Südostasien und will bald meinen Flug buchen....

Asienreise kann Dir negativ angerechnet werden. Staatsanwaelte und Richter moegen es nicht, auf die Schippe genommen zu werden. Egal wer die Reise bezahlt, Du koenntest auch arbeiten ... oder wenigstens versuchen zu arbeiten.

Statt Asien wuerde ich lieber einen auf obdachlos machen in einer schoenen Gegend Deutschlands mit guter Struktur fuer Wohnungslose (kostenlos essen, duschen etc.) und Moeglichkeiten zum Flaschen sammeln u.a. Gut ist nach meiner Erfahrung Aachen, viele Studenten, daher kaum Arbeitschancen. Ein Taschengeld verdienen liesse sich mit Plasma Spende. Immer jedoch brav Bewerbungen schreiben, kostenlose Drucker und Internet dazu gibt es im Arbeitsamt.

Einmal mit Odachlosen-Chliche verlieren Staatsanwaltschaft, Jugendamt, Ex und Richter schnell Interesse, Asien waere da fuer sie viel spannender, und Lt. Dino weiss, dass im Extremfall der deutsche Staat (Botschaft) sogar Einsatzkommandos Asiatischer Polizei schickt.
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Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 19-10-2015, 21:50
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