Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#53
Ich habe kein Interesse soviel Geld zu verdienen damit ich Unterhalt zahlen kann. Solange das Geld für mich reicht, bin ich zufrieden und das tut es allemal, denn ich bin bescheiden und komm mit wenig Geld sehr gut klar. Ich will kein Zahlvater und Sklave sein, das ist sehr schlecht für die Psyche. Da ich eh kein Umgang habe, wird sich meine Zahlungsmoral auch nicht ändern und nach Jahren des verzehrenden Kampfes, hab ich mich auch damit abgefunden. Knast hab ich schon hinter mir, das Interesse diesem Unrechtsystem noch was beizusteuern, ist bei mir nicht mal im Traum vorhanden.

Trotzdem brauch ich Urlaub, warum soll ich auch darauf verzichten? Das ist mein gutes Recht und kostet bei mir nicht viel, da ich mit den Rucksack und Biwacksack unterwegs bin und unter freien Himmel schlafe, sei es im Wald, auf der Wiese, am Strand oder in den Bergen. Hauptsache ich sehe keine Menschen und keine Häuser. Reisen ist meine Leidenschaft, ich bin sehr viel unterwegs. Und wenn ich mal nicht im Ausland bin, dann schlafe ich hier in Deutschland sehr oft unter den Sternehimmel: Rügen, Sächsische Schweiz, Harz, Schwarzwald, Alpen usw. Per Zug/Europaticket und Mitfahrgelegenheit kommt man in ganz Europa für sehr wenig Geld überall hin und in einigen Ländern gilt sogar das Jedermannsrecht, wo man legal Lagerfeuer machen kann (was ich dann mit den Amtsbriefen anzünde).

Aber 2 Monate am Stück weg sein, da kann viel passieren, deswegen wollte ich wissen, ob ich den Gerichtstermin verschieben kann, falls da was kommen sollte. Nochmal will ich nicht in Abwesenheit verurteilt werden.

Ach ja, ich bin offiziell traumatisiert wegen Knast und Kindesentzug und deswegen dauerhaft krankgeschrieben. Was nicht heisst, dass ich zuhause auf der Couch verrotten muss. Ich darf als Krangeschriebener verreisen, wenn es nicht der Genesung im Wege steht und die Reisen tun meiner Psyche und somit einer wohlmöglichen Genesung sehr gut. Also mich zwingt erstmal keiner zum Micheln, mein Psychiater sagt, dass das ein sehr langer Weg für mich sein wird.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von Karl - 10-08-2015, 13:50
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 19-10-2015, 21:50
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 20-10-2015, 18:04
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 22-10-2015, 18:51
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 18:07
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 19:34
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 20:33
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 23:35
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 23:45
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 08:39
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:08
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:26
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 11:53
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 24-10-2015, 13:01
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 13:09
Verstoß gegen §170 - Reloaded - von Karl - 26-02-2015, 16:23

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 7 Gast/Gäste