(28-07-2015, 14:28)p__ schrieb: In den Unterhaltsleitlinien erfrechen sich die Düsseldorfer Robenständer, sich wie in der DT als Gesetzgeber aufzuspielen.
Na mal sehen wann sie anfangen einen Wohnungslosen einen wohnwerten Vorteil zu unterstellen wenn er in einer Bushaltestelle übernachtet.
Laufen eigentlich auch Unterhaltsschulden auf wenn man für einige Jahre ins Geföängnis geht?
- Immerhin hat man im gefängnis ein Dach über dem Kopf
- kann ein Aufbaustudium im Gefängnis als Fernstudium machen
- und man läuft nikcht Gefahr eine Vergewaltigungsanzeige von einer Dame an den Hals zu bekommen
- oder man legt sich eine alte Ölbohrinsel zu und ruft dort seinen eigenen Staat aus
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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