12-08-2015, 12:12
4. Entgegen anderer Rechtssprechung werden nun auch freiwillige Zuwendungen Dritter gestohlen - sogar dann, wenn es nicht um Kindesunterhalt, sondern Ehegattenunterhalt handelt. Wohlgemerkt: Nur beim Pflichtigen, also wenn es um Unterhalt zahlen geht. Der Berechtigte kann weiterhin kassieren, ohne dass etwas angerechnet wird.
Hallo,
gilt das auch bei Mietfreien wohnen?
Da ich nur Krankengeld bekomme, wohne ich bei einem Freund,an dem ich lediglich die Nebenkosten zahle.
Gilt dadurch die Mietersparniss als Einkommen?
Hallo,
gilt das auch bei Mietfreien wohnen?
Da ich nur Krankengeld bekomme, wohne ich bei einem Freund,an dem ich lediglich die Nebenkosten zahle.
Gilt dadurch die Mietersparniss als Einkommen?
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.