19-06-2009, 20:29
Um Unterhaltspflichtige auszuspähen, gibt es keinerlei Grenzen. Datenschutz? Ein Fremdwort. Es geht um Geld, das ihnen abgepresst wird und dann ist alles erlaubt: Zentralisierung der Datenhaltung, Zugriffe durch immer mehr Stellen, Durchgriffe auf alle Datenspuren, die der "Pflichtige" irgendwo hinterlassen haben könnte.
In dieser Richtung werden mit der ZPO-Reform die letzten Schwellen abgebaut. Nun wird der schnelle Totalzugriff auf alle Schuldner ausgeweitet. Dazu kam heute eine kleine Pressemeldung, man möchte das vom Ministerium offenbar nicht zu laut verkünden. "Bundestag modernisiert die Zwangsvollstreckung". Auszug:
"Die Möglichkeiten der Informationsgewinnung für den Gläubiger werden an den Beginn des Vollstreckungsverfahrens gestellt. Künftig kann der Gerichtsvollzieher vom Schuldner eine Vermögensauskunft verlangen, ohne dass ein erfolgloser Versuch einer Sachpfändung, d.h. der Pfändung von beweglichen Gegenständen im Eigentum des Schuldners vorangegangen ist. Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft nicht ab oder ist nach dem Inhalt der Auskunft eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten, ist der Gerichtsvollzieher künftig befugt, Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeuge des Schuldners einzuholen. Auf der Grundlage dieser Informationen kann der Gläubiger dann öfter erfolgreich vollstrecken, zum Beispiel durch eine Pfändung von Lohn oder Kontoguthaben des Schuldners durch das Vollstreckungsgericht oder durch Pfändung eines auf den Schuldner zugelassenen Kraftfahrzeuges durch den Gerichtsvollzieher.
Gleichzeitig wird das Verfahren zur Abgabe der Vermögenserklärung (bisher: "eidesstattliche Versicherung") und die Verwaltung der Informationen modernisiert. Die Aufstellung der Vermögensgegenstände des Schuldners (Vermögensverzeichnis) soll zukünftig in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit elektronisch verwaltet werden. Bislang geschah dies in der Regel bei den jeweiligen örtlichen Amtsgerichten. Künftig besteht damit in jedem Bundesland eine zentrale Auskunftsstelle. Zugriff auf die Datenbank haben Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen wie die Strafverfolgungsbehörden.
Auch das Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten, in dem zahlungsunwillige bzw. zahlungsunfähige Schuldner dokumentiert werden, soll künftig durch ein zentrales Vollstreckungsgericht als landesweites Internet-Register geführt werden. Die Einsicht ist nach wie vor jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse (...)"
http://www.bmj.de/enid/028b684f206bc86e3...en_58.html
Das bedeutet, die eidesstattliche Versicherung ist abgeschafft. In Zukunft wird gleich am Anfang alles abgefragt. Zum Vorschein kommen andere zentrale Stellen wie das neue Bundeszentralamt für Steuern. Man erinnere sich: Von denen wurden wir mit der über den Tod hinaus gültigen zentralen Steuernummer "beglückt", die natürlich bei ihrer Einführung niiiiie etwas mit Zwangsvollstreckung zu tun haben sollte. Hinzu kommen neue zentrale Stellen wie das zentrale Vollstreckungsgericht.
Worte wie Bankgeheimnis oder Steuergeheimnis tauchen gar nirgends mehr auf, sie wirken bereits antiquiert. Wer titulierten Unterhalt einen Tag zu spät bezahlt, kommt bereits in den Strudel der automatisierten totalen Offenlegung.
Geben wir uns keinen Illusionen hin: Früher oder später wird all dies EU-weit möglich sein.
In dieser Richtung werden mit der ZPO-Reform die letzten Schwellen abgebaut. Nun wird der schnelle Totalzugriff auf alle Schuldner ausgeweitet. Dazu kam heute eine kleine Pressemeldung, man möchte das vom Ministerium offenbar nicht zu laut verkünden. "Bundestag modernisiert die Zwangsvollstreckung". Auszug:
"Die Möglichkeiten der Informationsgewinnung für den Gläubiger werden an den Beginn des Vollstreckungsverfahrens gestellt. Künftig kann der Gerichtsvollzieher vom Schuldner eine Vermögensauskunft verlangen, ohne dass ein erfolgloser Versuch einer Sachpfändung, d.h. der Pfändung von beweglichen Gegenständen im Eigentum des Schuldners vorangegangen ist. Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft nicht ab oder ist nach dem Inhalt der Auskunft eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten, ist der Gerichtsvollzieher künftig befugt, Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeuge des Schuldners einzuholen. Auf der Grundlage dieser Informationen kann der Gläubiger dann öfter erfolgreich vollstrecken, zum Beispiel durch eine Pfändung von Lohn oder Kontoguthaben des Schuldners durch das Vollstreckungsgericht oder durch Pfändung eines auf den Schuldner zugelassenen Kraftfahrzeuges durch den Gerichtsvollzieher.
Gleichzeitig wird das Verfahren zur Abgabe der Vermögenserklärung (bisher: "eidesstattliche Versicherung") und die Verwaltung der Informationen modernisiert. Die Aufstellung der Vermögensgegenstände des Schuldners (Vermögensverzeichnis) soll zukünftig in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit elektronisch verwaltet werden. Bislang geschah dies in der Regel bei den jeweiligen örtlichen Amtsgerichten. Künftig besteht damit in jedem Bundesland eine zentrale Auskunftsstelle. Zugriff auf die Datenbank haben Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen wie die Strafverfolgungsbehörden.
Auch das Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten, in dem zahlungsunwillige bzw. zahlungsunfähige Schuldner dokumentiert werden, soll künftig durch ein zentrales Vollstreckungsgericht als landesweites Internet-Register geführt werden. Die Einsicht ist nach wie vor jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse (...)"
http://www.bmj.de/enid/028b684f206bc86e3...en_58.html
Das bedeutet, die eidesstattliche Versicherung ist abgeschafft. In Zukunft wird gleich am Anfang alles abgefragt. Zum Vorschein kommen andere zentrale Stellen wie das neue Bundeszentralamt für Steuern. Man erinnere sich: Von denen wurden wir mit der über den Tod hinaus gültigen zentralen Steuernummer "beglückt", die natürlich bei ihrer Einführung niiiiie etwas mit Zwangsvollstreckung zu tun haben sollte. Hinzu kommen neue zentrale Stellen wie das zentrale Vollstreckungsgericht.
Worte wie Bankgeheimnis oder Steuergeheimnis tauchen gar nirgends mehr auf, sie wirken bereits antiquiert. Wer titulierten Unterhalt einen Tag zu spät bezahlt, kommt bereits in den Strudel der automatisierten totalen Offenlegung.
Geben wir uns keinen Illusionen hin: Früher oder später wird all dies EU-weit möglich sein.