13-08-2015, 09:25
(13-08-2015, 08:08)tumi schrieb: Du zahlst freiwillig BU und willst auch noch Tipps gaben? Zu was?
Wenn ich alles bisher richtig verstanden habe, zahlt er Betreuungsunterhalt, weil dieser auf drei Jahre tituliert ist.
Er rät deshalb davon ab, BU zu titulieren. OK, verstanden. Ex hat schon Mr. Next im Haus, der Tatbestand nach § 1579 Abs. 2 BGB wäre zwar erfüllt, wird aber durch die Titulierung ausgehebelt.
So weit, so schlecht.
Andererseits - wenn Exe Gefallen gefunden hat am Gebären, kann sein daß sie sich von Mr. Next schwängern lässt, wenn die drei Jahre um sind. Spätestens dann hat pac80 die Exe los.
Bibel, Jesus Sirach 8.1