13-08-2015, 11:54
Wie in der faq geraten sollten wiederverheiratete Unterhaltspflichtige grundsätzlich einen Aufteilungsantrag für den Steuerbescheid stellen. Dann hättest du das Problem mit Erstattungen die nicht deine sind gar nicht erst.
Die erste Seite reicht normalerweise nicht, aber probier es doch einfach mal. Wenn die Beistandschaft mehr sehen will, werden die das schon von alleine fordern. Sofort mitschicken solltest du aber alles, was dein Einkommen senkt.
Wie soll das gehen? Du willst diese Kosten erst nicht angeben und das Jugendamt soll vermuten, wie hoch deine Kosten für private Altersvorsorge sein könnte und das dann sogleich von deinem Einkommen abziehen?
Verlass dich drauf, dass die Beistandschaft keinen Cent anerkennt, den du nicht aus eigenem Antrieb selbstständig und vollständig nachgeweisen hast.
Die erste Seite reicht normalerweise nicht, aber probier es doch einfach mal. Wenn die Beistandschaft mehr sehen will, werden die das schon von alleine fordern. Sofort mitschicken solltest du aber alles, was dein Einkommen senkt.
Zitat:Soll man die berufsbedingten Aufwendungen / private Altersvorsorge schon direkt mit angeben oder das JA erst mal rechnen lassen?
Wie soll das gehen? Du willst diese Kosten erst nicht angeben und das Jugendamt soll vermuten, wie hoch deine Kosten für private Altersvorsorge sein könnte und das dann sogleich von deinem Einkommen abziehen?
Verlass dich drauf, dass die Beistandschaft keinen Cent anerkennt, den du nicht aus eigenem Antrieb selbstständig und vollständig nachgeweisen hast.