Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung
#30
Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun. Nur weil der Vater keinen Unterhalt für sein Kind an die Kindsmutter zahlt, darf die ihm doch nicht das Kind zum Umgang verwehren.

Genau das passiert aber. Und überall in Deutschland.

Da gewinnt man den Eindruck, dass die Gedankenwelt am FamGericht so liegt, dass nur der Vater sein Kind umgangstechnisch auch sehen kann, der den Kindsunterhalt pünktlich und regelmäßig zahlt.

Gericht an KM: "Liebe Frau Mutter. Wenn der KV ihnen den KU nicht zahlt. Verweigern sie ihm das Kind. Wir vom Gericht stehen hundertprozentig hinter Ihnen!"
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung - von Dzombo - 14-08-2015, 05:50

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  aktuelles Urteil, Unterhalt hans2000 7 5.467 31-05-2017, 20:39
Letzter Beitrag: CheGuevara

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste