14-08-2015, 05:50
Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun. Nur weil der Vater keinen Unterhalt für sein Kind an die Kindsmutter zahlt, darf die ihm doch nicht das Kind zum Umgang verwehren.
Genau das passiert aber. Und überall in Deutschland.
Da gewinnt man den Eindruck, dass die Gedankenwelt am FamGericht so liegt, dass nur der Vater sein Kind umgangstechnisch auch sehen kann, der den Kindsunterhalt pünktlich und regelmäßig zahlt.
Gericht an KM: "Liebe Frau Mutter. Wenn der KV ihnen den KU nicht zahlt. Verweigern sie ihm das Kind. Wir vom Gericht stehen hundertprozentig hinter Ihnen!"
Genau das passiert aber. Und überall in Deutschland.
Da gewinnt man den Eindruck, dass die Gedankenwelt am FamGericht so liegt, dass nur der Vater sein Kind umgangstechnisch auch sehen kann, der den Kindsunterhalt pünktlich und regelmäßig zahlt.
Gericht an KM: "Liebe Frau Mutter. Wenn der KV ihnen den KU nicht zahlt. Verweigern sie ihm das Kind. Wir vom Gericht stehen hundertprozentig hinter Ihnen!"
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.