14-08-2015, 09:43
(14-08-2015, 06:23)Antragsgegner schrieb: Zeig mir ein Fall wo ein Mann per Urteil weniger zahlen muss wegen Umgang!
KU fällt erst bei 50/50 weg. Bei 51/49 darf man VOLL zahlen!
Und selbst 50/50 ist nach neuester BGH-Rechtssprechung kein Garant mehr das KU weg fällt.
Du hast es nicht verstanden, wie die meisten es leider nicht verstehen. Als Mann/Vater in Trennung oder Scheidung musst du dich völlig Asynchron verhalten.
Du willst Väter? Da wäre Ibykus und viele weitere die Umgang haben und nichts oder nur KU unter/oder maximal Stufe 1 zahlen müssen und gute Umgangszeiten haben.
Selbst zahle ich unter Stufe 1 bei mindestens 70/30 Umgang und bekomme mehr zurück durch Aufstockung. Ich arbeite entspannt bei 37,5 Std./Woche in einem 08/15 Job.
Es geht auch weniger um das verweigern von Unterhalt, da bin ich kein Freund von, sondern um die "Weiterreichung" an die Verursacher der Schieflage - die BRD! Vor allem geht es uns um Kontakt zu den Kindern um unser Recht auf Teilhabe an der Erziehung, an der Entwicklung der Kinder, an Zeit mit den Kindern.