(11-06-2015, 15:31)Austriake schrieb: Ja, das kommt dabei heraus wenn man den Weibern das falsch Beschuldigen straffrei durchgehen lässt.
Mittlerweile kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren das sie nicht so hart bestraft werden weil sie nicht im gleichen Maaße als geschäftstüchtig betrachtet werden. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich ja auch vom Erwachsenen(Männer)strafrecht.
Aber wenn dies so sein sollte, wie sieht dann die Begründung aus ?
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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