20-08-2015, 11:05
(20-08-2015, 10:44)joristra schrieb: Der angedachte Verkaufspreis würde ausreichen um ALLE Verbindlichkeiten abzulösen. Ich wäre komplett schuldenfrei. Es bliebe sogar noch etwas übrig.
Ich kenne das alles, ich war mal in einer ähnlichen Situation. Ich kann auch nachvollziehen, das du dich
an diesen Strohhalm klammerst, so wie ich das auch getan habe. Die Bank hat bei mir auch lange stillgehalten.
Du könntest aber zumindest in Erwägung ziehen, etwas von dem angesammelten Wissen und den reichlichen Erfahrungsschätzen der hier eingebrachten Beiträge für dich zu nutzen. Letztlich muß jeder seinen eigenen gangbaren Weg finden.
(20-08-2015, 10:44)joristra schrieb: Sie haftet auch gegenüber der Bank als Mitdarlehensnehmer. Rein theoretisch. In der Realität wendet sich die Bank an den, der leistungsfähig ist.
Ich habe jetzt nicht verfolgt, ob sie berufstätig ist. Falls nicht, da wird sie aber immer Gründe finden, die ihr eine Erwerbsarbeit erschweren, z. B. die Kinderbetreuung. Auch sie schnell wird kapieren, daß Schuldknechtschaft kein Zuckerschlecken ist. Bei mir war damals klar, daß bei ihr nichts zu holen ist. Die haben nicht mal versucht, bei ihr anzuklopfen. Das mußt du dann mit ihr im Innenverhältnis regeln. Das hat wiederum m. E. überhaupt keinen Sinn, weil sie nichts hat, es sei denn, sie erbt irgendwann mal ein gigantisches Vermögen. Meine Ex hat mit ihrer Mittellosigkeit sogar noch kokettiert und gemeint, das man ja gerne und reichlich fruchtlos versuchen könne, sich an ihrer Zahlungsunfähigkeit abzuarbeiten. Einer Mutter mit Kindern nimmt man nichts weg.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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